Raumentwicklung

Die Gemeinden sind die zentralen Akteure der örtlichen Raumordnung. Die Österreichische Bundesverfassung hat ihnen in diesem Bereich die alleinige Kompetenz übertragen. Im Sinne einer geordneten Entwicklung auf regionaler Ebene ist jedoch ein Austausch von räumlichen Entwicklungsvorstellungen über die Gemeindegrenzen hinweg häufig von Vorteil, um eine in der Kleinregion abgestimmte Raum- und Siedlungsstruktur zu erreichen und die Konkurrenzsituation zwischen den Gemeinden zu mindern.

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